AGB

1. Allgemeines

(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil für alle Verträge, die die 4eins Internet Service - OMCnet Internet Service GmbH (nachfolgend 4eins genannt) mit ihren Kunden im kaufmännischen Geschäftsverkehr schließt. Sämtliche Leistungen der 4eins erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von 4eins ausdrücklich angenommen werden. Eine vorbehaltlose Vertragserfüllung ohne Hinweis stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

(2)
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann 4eins jederzeit vornehmen. Sie sind dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Vertrages für den jeweils nächstmöglichen Kündigungstermin.

(3)
Vertragsgrundlagen sind bei Internet-Domains die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries (z.B. DeNIC eG bei .de-Domains). Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, sich mit den genannten Vergaberichtlinien vertraut gemacht und diese akzeptiert zu haben. Ferner erklärt der Kunde sein Einverständnis, sich selbständig über die Änderungen der jeweiligen Richtlinien zu informieren. 4eins ist nicht verpflichtet, diese Informationen nach Vertragsschluss bereitzustellen.

Ein Auftrag zur Registrierung kann unaufgefordert abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen von 4eins zu verstoßen sowie wenn notwendige Daten für die Registrierung seitens des Kunden nicht geliefert werden. Dem Kunden erwachsen aus einer solchen Zurückweisung grundsätzlich keine Ansprüche.

4eins gibt im Zuge der Registrierungen Daten des Kunden, die für die Registrierung relevant sind, an die Vergabestellen weiter. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsschluss mit diesem notwendigen Verfahren einverstenden.

Der Kunde ersetzt 4eins alle Schäden und stellt 4eins von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass die genannten Regelungen nicht eingehalten werden oder der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für Ansprüche, die der Endkunde selbst aus diesem Grund gegen 4eins erhebt.

Soweit der Kunde als Vertriebspartner bzw. Reseller auftritt, sichert er zu, die entsprechenden Registrierungsbedingungen an seinen Kunden weiterzugeben. Er hält die Registrierungsunterlagen und alle erforderlichen Daten in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen der Vergabestelle bzw. der Registry und dem Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(4)
Diese AGBs sind im Internet unter www.4eins.de frei abrufbar.

(5)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.


2. Pflichten der 4eins / Leistungsänderungen

(1)
4eins erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der derzeitgen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. 4eins ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet. Des weiteren erbringt 4eins alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Grundlage des Angebotes/der jeweils gültigen Preisliste und Leistungsbeschreibung.

(2)
Soweit 4eins Dienste oder Leistungen unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Unter Umständen hat 4eins das Recht, solche zuvor vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.

(3)
4eins ist dazu berechtigt, jederzeit Anpassungen der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese marktüblich und angemessen sind. Über derartige Änderungen ist der Kunde im Vorfeld zu informieren. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt-Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Des weiteren sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.

(4)
4eins ist berechtigt, jederzeit aus technischen Erfordernissen heraus IP-Adressen, Webadressen eigener Angebote und andere systemrelevante Identifkationsmerkmale zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis unberührt.

(5)
Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, aus der jeweils gültigen 4eins-Gesamtpreisliste sowie aus den im Internet unter www.4eins.de dargestellten Produkten. Sondervereinbarungen sind möglich, aber schriftlich zu fixieren. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Lastschrift- Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; 4eins ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen.

Soweit Domains, Internet-Zugänge, Server und Webhosting-Systeme Gegenstand des Vertrages sind, ist 4eins berechtigt, die Aktivierung der Dienste bzw. die Auslieferung von Systemen (z.B. Routern) erst nach Zahlung der jeweils fälligen Entgelte vorzunehmen.

(6)
Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich.

Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry Vertragsinhalt. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. 4eins ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine Domain bei Registrierung bereits vergeben ist oder zwischen Auftragserteilung und Registrierung registriert wurde, haftet 4eins nicht. Vielmehr trägt der Kunde im Zweifel die angefallenen Prüfungs- und Verwaltungskosten.

Bei Domains kann außerdem – insbesondere bei internetionalen Top-Level-Domains – für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden.


3. Preise und Zahlung, Verzug

(1)
Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Gesamtpreisliste zu entnehmen.

(2)
Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt und per Lastschrifteinzug inkassiert. Die Fälligkeiten ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen.

Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos und Bekanntgabe korrekter Bankdaten zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist 4eins berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem berechnet 4eins eine Bearbeitungsgebühr pro Lastschrift.

(3)
Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Traffic) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Dieser geht aus der Preisliste hervor. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

(4)
Der – nicht nutzungsabhängige – Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die 4eins nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

(5)
Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

(6)
Im Verzugsfall ist 4eins berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB, so kann 4eins Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass 4eins ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist 4eins auch berechtigt, die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Reseller auf, ist 4eins auch berechtigt, Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren / die Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher Höhe in Verzug ist. Im Falle einer durch 4eins vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde 4eins gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist 4eins berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im übrigen vorbehalten.

Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnung gravierend in Verzug, ist 4eins berechtigt, Dienste, die der Kunde in Anspruch nimmt, bis zur vollständigen Zahlung der offenen Posten zu deaktivieren / zu sperren. Für die Entsperrung der Dienste kann 4eins eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erheben.

Leistungen gegenüber Neukunden werden grundsätzlich im Lastschrift-Einzugs-Verfahren berechnet. Ist bereits beim ersten Lastschrift-Einzug das Konto des Kunden nicht gedeckt oder sind die übermittelten Kontodaten fehlerhaft bzw. unvollständig, so dass der Lastschrift-Einzu scheitert, ist 4eins berechtigt, alle Leistungen fristlos und ohne Ankündigung zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.


4. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

(1)
4eins gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Systeme aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von 4eins liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.

(2)
4eins wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, 4eins unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).

(3)
Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von 4eins liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber 4eins unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt 4eins diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem 4eins diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde 4eins schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.


5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit

(1)
Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden:

Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht gegen geltendes Recht zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet,